Vorratsdatenspeicherung EuGH
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Vorratsdatenspeicherung EuGH – wissen, was zulässig ist

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten nicht zulässig. In einem veröffentlichten Urteil teilte der EuGH mit, dass Ausnahmen aber möglich seien.

Was ist die Vorratsdatenspeicherung?

In erster Linie wird unter der Vorratsdatenspeicherung eine dauerhafte Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten ohne expliziten Grund verstanden. Für die Telekommunikationsdienstleister besteht die Verpflichtung diese Daten für mehrere Wochen zu speichern. Allerdings sind sie nicht für jedermann zugänglich, erst bei Verdacht einer schweren strafbaren Handlung werden die hinterlegten Daten einsehbar für die öffentlichen Stellen.

Unter anderem werden folgende Daten gespeichert:

  • Standortdaten (z.B. bei Telefonaten oder zu Beginn der Internetnutzung)
  • Rufnummern bei Gesprächen und SMS/MMS
  • Zeitpunkt und Dauer von Gesprächen und SMS/MMS
  • IP-Adressen mit Dauer und Zeitpunkt der Nutzung

Standortdaten sollen für vier Wochen und alle anderen Daten für zehn Wochen gespeichert werden. Wenn diese Frist abgelaufen ist, müssen sie entsprechend sicher gelöscht werden.

Warum ist eine Vorratsdatenspeicherung aktuell nicht zulässig?

Der Europäische Gerichtshof hat die beschriebenen Maßnahmen als nicht rechtens erklärt (EuGH, 06.10.2020 - C-511/18). Datenschützer befürchten durch die pauschale Vorratsdatenspeicherung aktuell einen massiven Eingriff in die Grundrechte. Die Bürgerrechte werden durch das Verbot wieder gestärkt und erlauben somit keine komplette Durchleuchtung einzelner Personen.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Vorratsdatenspeicherung?

Es gibt lediglich Ausnahmen für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität oder bei einer konkreten Bedrohung der nationalen Sicherheit. Allerdings auch nur so lange wie zwingend erforderlich. Außerdem muss ein Richter den Grundrechtseingriff genehmigen.

Vorteile der Vorratsdatenspeicherung

Laut Befürworter der Vorratsdatenspeicherung ist diese ein wichtiges Instrument zur Aufklärung von Straftaten. Ganze Verbrechernetzwerke könnten damit besser identifiziert und bekämpft werden. Es werde der Polizei erleichtert Verbindungen zu beispielsweise Hintermännern und Gehilfen zu knüpfen. Dadurch könnten die Ermittler den Straftätern oft einen Schritt voraus sein. Zusätzlich würde es viel Zeit sparen, wenn die Genehmigung durch den Richter wegfallen würde. Die Justiz sieht sich zurzeit eingeschränkt. In nicht wenigen Fällen fehlte zur Aufklärung einer Straftat ein vollständiger Beweis, der jedoch durch den Zugriff auf Telekommunikationsdaten hätte gelingen können. Gerade in Zeiten der Digitalisierung, in denen es unzählige Kommunikations-Möglichkeiten gibt, hinke die Justiz dem Verbrechen hinterher. Gerade in Zeiten der Digitalisierung, in denen es unzählige Möglichkeiten gibt, hinke die Justiz dem Verbrechen hinterher.

Nachteile der Vorratsdatenspeicherung

Die Grundrechte sind bei vielen Kritikern das Hauptargument gegen eine Vorratsdatenspeicherung. Zu groß sei die Gefahr eines gläsernen Bürgers, über den alles Mögliche offenbart werden kann. Auch die Internetkriminalität spielt hier eine Rolle. Im Falle eines Hackerangriffs hätten Verbrecher leichteres Spiel und bekämen durch die gesammelten Daten einen umfangreichen Zugriff auf die Informationen ihrer Opfer. Ein weiteres Argument ist die Zahl der aufgeklärten Straftaten zum Zeitpunkt der Vorratsdatenspeicherung und nachdem diese wieder verboten wurde. Hier sei kein konkreter Unterschied feststellbar.

Die ständige Überwachung sei zudem eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung und offene Kommunikation der Gesellschaft. Die Bürger müssten sich zukünftig um jeden Gesprächsinhalt Sorgen machen. Praktisch gesehen würde jeder unter Generalverdacht gesetzt, was zu einer Spaltung der Gesellschaft führe. Die Angst vor einem Überwachungsstaat wachse dadurch enorm.

Auswirkungen auf deutsche Gesetze

Die Entscheidung des EuGHs hat aktuell keine direkte Wirkung auf die deutschen Regelungen zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Dazu gibt es ein separates Verfahren. Das aktuelle Urteil ist dennoch von Relevanz, da es bestätigt, dass geltendes EU-Recht auch in Bereichen der nationalen Sicherheit Anwendung findet, in denen sich manche Einzelstaaten gerne Freiraum erhalten würden. Dabei geht es speziell um die Terrorbekämpfung.

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