Die klare Antwort: Jein! Im Einzelfall gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sex im Auto in Deutschland keine Straftat ist.
Es ist ein Irrglaube, dass Sex in der Öffentlichkeit grundsätzlich strafbar ist. Es wird erst dann ein Vergehen, wenn jemand die Personen bei sexuellen Handlungen erwischt, sich daran stört und schließlich Anzeige erstattet. Selbst wenn Personen in der offenen Fußgängerzone Sex haben, kann dies in Ordnung sein: Befinden sich abends keine Menschen auf offener Straße und stört sich niemand daran, kann dieser Sex in der Öffentlichkeit völlig straffrei bleiben.
Gemäß § 183a Strafgesetzbuch (StGB) begeht erst derjenige eine Straftat, der „öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt“. In diesem Fall liegt eine Erregung öffentlichen Ärgernisses vor, es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Ziemlich deutlich war der Fall eines Pärchens, das mitten am Tag Oralverkehr in der Berliner S-Bahn hatte. Der Mann erhielt eine Geldstrafe von zwei Monatsgehältern (3.600 EUR), das Verfahren gegen die Frau wurde gegen eine Zahlung von weiteren 3.900 EUR eingestellt.
Tatsächlich entscheidet der Einzelfall, ob es sich gemäß StGB um eine Erregung öffentlichen Ärgernisses handelt. Unter Öffentlichkeit wird hier ein öffentlicher Ort verstanden, der regelmäßig von Menschen besucht wird. Wichtig ist dabei zu verstehen: Es geht darum, wo die sexuelle Handlung wahrgenommen wird, nicht darum, wo die Betroffenen sich befinden: Wer auf seinem privaten Balkon Sex hat, der von einem frequentierten Ort aus gut einzusehen ist, muss mit einer Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses rechnen – auch wenn er sich eigentlich in seinen eigenen vier Wänden befindet.
Andererseits ist es zunächst kein Problem, in einem geschlossenen Wohnwagen, der zur Rushhour an einem belebten Badesee steht, Sex zu haben. Insofern Maßnahmen getroffen wurden, dabei nicht erwischt zu werden, muss keine Anzeige befürchtet werden.
Es lässt sich also festhalten, dass Sex in der Öffentlichkeit erst dann als Erregung öffentlichen Ärgernisses gilt, wenn:
Erst wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, kann Sex in der Öffentlichkeit bzw. Sex im Auto in Deutschland als Straftat geahndet werden.
Wer eine Anzeige erhalten hat, sollte sich im ersten Schritt anwaltlichen Rat suchen. Wichtig zu verstehen ist: Um sich strafbar zu machen, muss der Vorsatz belegt werden bzw. nachgewiesen werden, dass die Betroffenen es darauf angelegt haben, gesehen zu werden. Es kann also ratsam sein, sich zunächst nicht zu äußern und sich beraten zu lassen. Nutzen Sie dazu gern ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Strafrecht.
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